Shenzhen hat geschrieben:
motorradsilke hat geschrieben:
Hier kannst du das ganz genau nachlesen:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.htmlFazit: Private Einfuhren von Fakes sind grundsätzlich erlaubt, solange es für den persönlichen Bedarf ist und du keinen Handel damit betreibst.
Aehm... mal bei den Fakten bleiben und nichts verdrehen, grundsaetzlich ist es erstmal VERBOTEN, es gibt eine Ausnahmeregelung fuer den privaten Reiseverkehr. Wenn die netten Beamten nen schlechten Tag haben oder du dich als Mr. bzw. Mrs. Neunmalklug aufspielst koennen sie schon bei einem neu verpackten T-Shirt kommerziellen Charakter unterstellen.
Sorry, aber es ist im privaten Reiseverkehr eben nicht verboten, solange es für den privaten Verbrauch ist.
Und auch die Zollbeamten haben keinen unbeschränkten Spielraum, und auch deren Handeln muss im Einklang mit geltendem Recht stehen. Die Anhaltspunkte für den kommerziellen Charakter muss dir der Zoll darlegen und gegen die Entscheidung steht dir der Rechtsweg offen. Bei einem T - Shirt wäre die Entscheidung sicher nicht gerichtsfest.
Klar hast du dann erstmal den Ärger und Aufwand. Aber ich denke, kein Zollbeamter wird sich für ein paar T - Shirt diesen Aufwand antun.
Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass wir schon viele gefälschte Shirts aus Thailand mitgebracht haben und das niemanden interessiert hat.