Adefix hat geschrieben:
Wenn es zu einem Problem kommen sollte, wird ja schon bei Überprüfung der Seriennummer klar, dass dieses Gerät nicht aus China stammen kann. Um ein eventuelles Prozedere zu verkürzen, ist es natürlich Sinnvoll eine Rechnungskopie mitzunehmen.
Das mit der Seriennummer bezweifle ich, man kann ja auch in Deutschland legal Grauimporte kaufen. Daher macht eine Kopie der Rechnung auf jeden Fall Sinn.
Zitat:
Theorethisch könntest Du vor der Ausreise gegen eine kleine Gebühr die 19% MwSt. zurückholen, müsstest das theoretisch in China bei der Einreise verzollen sprich dort Steuer zahlen.
Ein paar Fehler:
Theorethisch könntest Du vor der Ausreise (aus DE) ... 19% MwSt. zurückholen1. Er will ja sein in DE gekauftes Gerät wieder einführen und nicht ausführen.
2. Das geht nur wenn der Wohnsitz außerhalb der EU (aka Drittland) ist.
3. Soll man dann nach DE zurückkehren muss man die Waren dann wieder verteuern.
Zitat:
müsstest das theoretisch in China bei der Einreise verzollen
4. Es ist für China (oder auch für Deutschland im umgekehrten Fall) total irrelevant ob man irgendwo auf der Welt schon MwSt. bezahlt hat.
Zitat:
Wenn Du die Kamera nicht im Originalkarton mit Dir rumschleppst sondern gebrauchfertig bei Dir hast, kräht kein Hahn danach!
Auch ein Fehler hier.
1. Der Verzollungswert ist nicht vom Originalkarton abhängig.
PS: Es gibt beim Zoll Hunde, die auf Drogensuche spezialisiert sind. Geflügel gibt es meines Wissens dort nicht.
Falls dein Wohnsitz (wie bei vielen hier) nicht in der EU ist dann fällt eine teure Kamera oft unter 'Reisegepäck'. Aber auch hier könnte der Zoll unterstellen das man die Kamera in DE verkauft oder verschenkt.
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