Grufti hat geschrieben:
Um die eventuell drohende Zollprozedur abzukürzen, würde ich eine Liste (u.U. sogar mit Seriennummer zur Nämlichkeitssicherung) erstellen, denn im Prinzip hat jeder Zollbeamte das Recht, jeden ankommenden Reisenden zu filzen, auch wenn es ab und zu nur dazu dienen soll, daß der Beamte ein Stricherl mehr in seinem Tätigkeitsnachweis eintragen kann...
Ja genau deshalb... Das war garantiert letztes Mal der Fall... mit mir kam ein Schwall Chinesen die garantiert was weiss ich wieviele Huehnerfuesse und Entenkoepfe dabei hatten, aber nein, mich! will der Zoll filzen. pff.
Ich versteh ja, dass sie bei Heimkehrern von Auslandsreisen (die mit 25 iPhones und Levi's Jeans im Gepaeck) Einfuhrzoll haben wollen, aber ich mach doch nur ne Woche Urlaub und nehm mein Zeug dann wieder mit zurueck, wo ist da die Logik, dass ich praktisch "Urlaubsgeld" fuer meine Sachen zahlen muesste
Was gehoert denn in so eine Liste rein? Und muesste ich damit durch den roten Tunnel oder normal durch den gruenen?
Geschenke musst Du unabhaengig vom Wohnsitz verzollen wenn Du einreist (Sofern der Wert die Freigrenzen uebersteiget). Elektronische Geraete zum eigenen Bedarf darfst Du mitfuehren wenn Du sie nur vorueberghend verbringst. Allerdings nur dann wenn Dein Wohnsitz in einem Drittland ist. Sobald das im Pass steht sollte es kein Problem mehr geben. Theoretisch kann der Zoll eine Sicherheitsleistung verlangen, die bei der Ausreise wieder erstattet werden muss, aber in der Praxis hab ich das noch nicht erlebt.
Bei einer Naemlichkeitsfeststellung erstellt soweit ich weiss der Zoll die Liste oder gibt Dir ein Formular zum ausfuellen. Wobei ich den Sinn nur sehe wenn wirklich Sicherheitsleistung hinterlegt wurde. In jedem Fall Sinn macht sie allerdings bei der voruebergehenden Verbringung ins Ausland zur Problemvermeidung bei der Wiedereinfuhr.