PAX hat geschrieben:
Erinner dich doch mal an den Hamburger Ehrenmord vor 2-3 Jahren. Da hat der Mörder/Bruder der Schwester eine witzhafte Freiheitsstrafe bekommen und als Krönung hat die Familie, wegen der Verurteilung der Tat, alle Deutschen als Nazis beschimpft, Deutschland verflucht, den Jihad ausgerufen und wahrscheinlich die Dönerpreise um einen Euro angehoben.
Es gab lebenslänglich für den Mörder.
wiki hat geschrieben:
Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57a StGB).
Und dann zu folgender Aussage:
RoyalTramp hat geschrieben:
Warum? Weil sie den "Lebensmittelpunkt in Deutschland" haben? Entschuldige mal, aber das sollte sich ein Ausländer im vornehinein klar sein, bevor er dann eventuell einen Raubmord begehen sollte!
Eine einmal erteilte Staatsbürgerschaft kann von der Seite des Staates nicht einfach so entzogen werden. Das finde ich auch gut so, das macht Sinn.
Aber für Leute die heute herkommen, sollte man erst mal nur unbefristete Aufenthaltserlaubnisse herausgeben und erst nach erlangen des Sprachniveaus B1 oder sogar B2 sollte man dann die Staatsbürgerschaft vergeben. Das trifft dann auch uns Forumsleute mit Ehepartner/in aus China, aber es wäre ein faires Opfer, das ich bereit bin zu bringen.