nurprobleme hat geschrieben:
Wenn ich jetzt ein Gewerbe anmelde, bringt mir das in dem Fall allerdings nichts mehr, oder?
Nochmal: Selbst wenn Deine Tätigkeit gewerblich war, ist das dem Zoll mumpe. Ein unangemeldetes Gewerbe interessiert höchstens Dein lokales Ordnungsamt, und das "ahndet" solche "Schwerverbrechen" meist (meine Erfahrung von Freunden, die sich zeitweilig mit Kleinhandel durchgeschlagen haben) mit der Ermahnung, nächstes Mal nen Gewerbeschein zu haben, sonst gibt es wirklich Ärger ..
Die gewerbliche Einfuhr von Markenfälschungen wäre allerdings eine Straftat. Dafür ist aber, wie bei allen Straftaten, die nicht im Tatbestand (Gesetzestext) das Tatbestandsmerkmal der Fahrlässigkeit haben, Vorsatz zwingend erforderlich. Und bei Straftaten muss Dir Deine Schuld bewiesen werden.
Bei zivilrechtlichen Ansprüchen ist das nicht ganz so. Da kann die Beweislast bei Dir liegen. Aber Du solltest doch noch Bestellunterlagen haben, und sei es eine Email oder die Seite (eventuell im Google Cache oder so), von der Du bestellt hast, und auch eine Bestellbestätigung. Wenn Du sowas nicht aufhebst, verdienst Du Schläge. Damit kannst Du auch eine Abmahnbelästigung durch die Markenluden abschmettern. Wenn ich ein Hemd bestelle und mir jemand ein Lakotzhemd schickt, kann mich dafür auch keiner abmahnen, abgesehen davon, dass ich mir mit dem Dreck, selbst wenn echt, nicht den Hintern wischen würde.
Das einzige Problem, das ich für Dich sehe, ist, dass die Ware wohl weg ist und der Lieferant Dir Dein Geld eher nicht zurückerstattet. Ob Du Deine Bastelei, falls Du das öfter machst, als Gewerbe anmeldest, musst Du Dir selbst überlegen. Wenn das nicht rein privat ist, ist die Gefahr durch Konkurrenten (oder Abmahnanwälte) grösser als die durch das Ordnungsamt, und kann fies kosten. Die fällt mit dem Gewerbeschein flach.
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