ch.gerisch hat geschrieben:
Normaler weise ist eine Handyschale ein Ersatzteil , also ist diese auch so zu behandeln, sprich darf nachgefertigt werden .
Stimmt.
ch.gerisch hat geschrieben:
Ich kenn zwar die neusten rechtsprechungen nicht aber soweit ich weis ist das alles aufgehoben worden mal mit schutz usw, weil die eu da freien handel erlaubt und befürwortet.
Desweiteren ist sogar erlaubt mit dem Namen zu Werben sprich " Bremsbeläge Nachfertigung Passend für BMW E 46 ab Bj 98 " z.b.
Stimmt auch.
Es dürfen nur keine Markenrechte verletzt werden, bedeutet, keine Logos. Wenn ein Nokia Logo oder ein Apfel drauf ist dann wird es verschrottet.
ch.gerisch hat geschrieben:
sich dummstellen, alles abstreiten nach dem motto ich hab nix bestellt ich weis net woher es kommt.
Das hat hat der Zoll bestimmt noch nie gehört. Ich würde bei der Wahrheit bleiben und dazu stehen was ich bestellt hab.
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