Revan hat geschrieben:
Denkt ihr, dass die genannten Dokumente etwas bringen? Nürnberg scheint keine Depots mit mehr als 10mg Nikotion durchgehen zu lassen
Woher hast Du die Info, daß "Nürnberg keine Depots mit mehr als 10mg
Nikotin durchläßt" ???
Die "VZTA"s sind nur Hilfen für die Beamten bzw. den Anmelder, unter welcher Tarifnummer eine Ware eingereiht werden soll. Diese VZTA´s kannst Du nicht aus China besorgen, die bekommt nur derjenige, der die Untersuchung der betreffenden Ware veranlaßt. Man kann sich aber darauf bei einer Zollabfertigung berufen, da die Tarifauskunft
verbindlich ist
Revan hat geschrieben:
- soll ich einfach dem chinesischen Händler schreiben, er soll sie als 0mg oder 8mg titulieren? Doch ich hörte auch, dass Händler überhaupt keine Probleme haben die Ware zu beziehen - angeblich machen sie das durch Sachsen, da es keine Zollprobleme dort gibt und andere sagen, die würden es nach Holland schicken lassen und von dort zu ihnen, das sind aber immense Versandkosten womit das Geschäft leider an seiner lukrativität ein wenig verliert!
Der Händler soll das auf seiner Rechnung vermerken, was drin ist. Nichts anderes, denn der Beamte, der den Zollantrag bearbeitet, kann jederzeit ein Muster zur Untersuchung ziehen, und dann den Befund im Steuerbescheid vermerken.. auch in Sachsen, Nürnberg oder Holland
Revan hat geschrieben:
Keine eine Idee?
Doch: Schreibe eine Mail an das
Informations- und Wissensmanagment Zoll, indem Du am besten die VZTA aus München (wg. der Zolltarifnummer) erwähnst, und fragst, ob es bei der Einfuhr wegen der Nikotinlösung ( in welcher Menge auch immer) Probleme gibt.....
Aber versuche, ein besseres Deutsch zu schreiben..
Revan hat geschrieben:
Ich wills ja nicht durchn Zoll vorbeischmuggln, nur es problemlos durchkriegen - ohne konfeszierung oder zerstörung.
Brauchst Du nicht, aber frage den Zoll,
bevor Du bestellst !
