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 Betreff des Beitrags: Reisefreigrenze von EUR 430
BeitragVerfasst: 27.04.2010, 16:54 
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An die Zollexperten,

für Flugreisende, die aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland kommen, liegt die Reisefreigrenze bei EUR 430, d.h. bis zu diesem Wert muß der Reisende keine Abgaben (Zoll + EUSt) zahlen. Wie sieht es aber bei folgendem Beispiel aus:

Der gesamte Einfuhr-Warenwert beträgt EUR 800. In diesem Betrag ist ein Laptop im Wert von EUR 500 enthalten, auf den laut TARIC-Tabelle kein Zoll anfällt. Muß der Reisende auf den restlichen Warenwert von EUR 300 Abgaben zahlen, da der Gesamtbetrag der Einfuhr die Reisefreigrenze von EUR 430 überschreitet oder wird der Laptop und die übrigen Mitbringsel ( EUR 500 + EUR 300) getrennt betrachtet und es fällt überhaupt kein Zoll an? Wer kann den Sachverhalt klären?

Bernd


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 Betreff des Beitrags: Re: Reisefreigrenze von EUR 430
BeitragVerfasst: 27.04.2010, 16:58 
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Sag doch einfach, der Laptop sei nicht neu. Wenn er nicht Originalverpackt ist, ist dies kein Problem.

Ansonsten... probier' einfach so über die Grenze zu kommen und spiele den Unwissenden, falls sie dich erwischen.

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Erst wenn der letzte Baum gefällt, der letzte Fluss gestaut und der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr feststellen, dass man Biber nicht essen kann!


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 Betreff des Beitrags: Re: Reisefreigrenze von EUR 430
BeitragVerfasst: 27.04.2010, 17:04 
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Aremonus hat geschrieben:
Sag doch einfach, der Laptop sei nicht neu. Wenn er nicht Originalverpackt ist, ist dies kein Problem.

Ansonsten... probier' einfach so über die Grenze zu kommen und spiele den Unwissenden, falls sie dich erwischen.

Vielen Dank für die Antwort aber ich wollte nicht wissen wie du das machen würdest sondern wie es zollrechtlich korrekt gehandhabt wird.

Bernd


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 Betreff des Beitrags: Re: Reisefreigrenze von EUR 430
BeitragVerfasst: 27.04.2010, 17:41 
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Aremonus hat geschrieben:
Sag doch einfach, der Laptop sei nicht neu.


Das ist dann offensichtlicher Betrug und Steuerhinterziehung. Toller Tipp.

Melde alle Waren an. Der Laptop wird dann versteuert (19% EuSt.). Der Rest der Ware sollte dann abgabenfrei sein.

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 Betreff des Beitrags: Re: Reisefreigrenze von EUR 430
BeitragVerfasst: 27.04.2010, 20:10 
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HK_Yan hat geschrieben:
Das ist dann offensichtlicher Betrug und Steuerhinterziehung. Toller Tipp.

Melde alle Waren an. Der Laptop wird dann versteuert (19% EuSt.). Der Rest der Ware sollte dann abgabenfrei sein.
Wenn der Laptop "in Gebrauch" ist, ist es kein Betrug. Chinavelo will sicher nichts verkehrt machen, das ehrt ihn :wink: aber warum dem deutschen Fiskus 95€ in den Rachen werfen, für etwas, zu dem Niemand in Deutschland, schon gar nicht eine deutsche Behörde, beigetragen hat?


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 Betreff des Beitrags: Re: Reisefreigrenze von EUR 430
BeitragVerfasst: 28.04.2010, 03:33 
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chinavelo hat geschrieben:
An die Zollexperten,

für Flugreisende, die aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland kommen, liegt die Reisefreigrenze bei EUR 430, d.h. bis zu diesem Wert muß der Reisende keine Abgaben (Zoll + EUSt) zahlen. Wie sieht es aber bei folgendem Beispiel aus:

Der gesamte Einfuhr-Warenwert beträgt EUR 800. In diesem Betrag ist ein Laptop im Wert von EUR 500 enthalten, auf den laut TARIC-Tabelle kein Zoll anfällt. Muß der Reisende auf den restlichen Warenwert von EUR 300 Abgaben zahlen, da der Gesamtbetrag der Einfuhr die Reisefreigrenze von EUR 430 überschreitet oder wird der Laptop und die übrigen Mitbringsel ( EUR 500 + EUR 300) getrennt betrachtet und es fällt überhaupt kein Zoll an? Wer kann den Sachverhalt klären?

Bernd



Am allerbesten, Du setzt Dich per Mail mit dem Info Team Zoll in Verbindung :

Auskunft für Privatpersonen :wink:

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Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !


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 Betreff des Beitrags: Re: Reisefreigrenze von EUR 430
BeitragVerfasst: 28.04.2010, 05:32 
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Mathias hat geschrieben:
Wenn der Laptop "in Gebrauch" ist, ist es kein Betrug.


Entschuldige bitte, das ist aber total Unsinn. Relevant ist einzig und alleine wo die Ware gekauft wurde. Ob die Ware neu ist oder nicht ist total irrelevant.

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 Betreff des Beitrags: Re: Reisefreigrenze von EUR 430
BeitragVerfasst: 28.04.2010, 05:59 
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chinavelo hat geschrieben:
Der gesamte Einfuhr-Warenwert beträgt EUR 800. In diesem Betrag ist ein Laptop im Wert von EUR 500 enthalten, auf den laut TARIC-Tabelle kein Zoll anfällt. Muß der Reisende auf den restlichen Warenwert von EUR 300 Abgaben zahlen, da der Gesamtbetrag der Einfuhr die Reisefreigrenze von EUR 430 überschreitet oder wird der Laptop und die übrigen Mitbringsel ( EUR 500 + EUR 300) getrennt betrachtet und es fällt überhaupt kein Zoll an?
Es gilt immer der Gesamtwert (Originalbelege) der eingeführten Waren und es stehen 19% MwSt. an. Zusätzlich wird der Zoll prüfen, ob Importsteuer fällig ist.
chinavelo hat geschrieben:
Wer kann den Sachverhalt klären?
Grufti hat den 100% Tipp gegeben!

An die Ratschlaggeber "Ware in Gebrauch":
Der Deutsche Zoll ist nicht so naiv, wie ihr denkt und die werden so richtig aktiv, wenn versucht wird, unrechtmäßig Ware einzuführen. Auch hier gilt: Im Vorfeld beim Zoll sauber abklären und sich das möglichst schriftlich geben lassen. :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: Reisefreigrenze von EUR 430
BeitragVerfasst: 28.04.2010, 07:32 
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HK_Yan hat geschrieben:
Mathias hat geschrieben:
Wenn der Laptop "in Gebrauch" ist, ist es kein Betrug.
Entschuldige bitte, das ist aber total Unsinn. Relevant ist einzig und alleine wo die Ware gekauft wurde. Ob die Ware neu ist oder nicht ist total irrelevant.
Okay, dann habe ich das bis jetzt wohl zu naiv gesehen. Ich würde allerdings nach wie vor nicht auf die Idee kommen, den Inhalt meines Aktenkoffers "verzollen" zu lassen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reisefreigrenze von EUR 430
BeitragVerfasst: 28.04.2010, 09:04 
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Aremonus hat geschrieben:
Ansonsten... probier' einfach so über die Grenze zu kommen und spiele den Unwissenden, falls sie dich erwischen.

Irgendwie kapieren manche es nie: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Es gibt inzwischen eine regelrechte Überschwemmung von TV-Dokus über die Arbeit der Zollbeamten. All diese Soaps leben nur von den Leuten, die meinen von den Ein- und Ausfuhrbestimmungen nichts zu wissen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reisefreigrenze von EUR 430
BeitragVerfasst: 28.04.2010, 13:55 
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hifi hat geschrieben:
Aremonus hat geschrieben:
Ansonsten... probier' einfach so über die Grenze zu kommen und spiele den Unwissenden, falls sie dich erwischen.

Irgendwie kapieren manche es nie: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Es gibt inzwischen eine regelrechte Überschwemmung von TV-Dokus über die Arbeit der Zollbeamten. All diese Soaps leben nur von den Leuten, die meinen von den Ein- und Ausfuhrbestimmungen nichts zu wissen.

Aremonus ist Schweizer. In seinem Land muss man den kleinen Leuten nicht hinterherschnueffeln. Ich glaube auch nicht, das es da so beknackte Regeln gibt, wie in Deutschland, oder doch?

An dem Thread kann man ganz gut sehen, das auch die Experten nur ahnen, was und wie chinavelo eigentlich genau verzollen muss.
Da passt der Satz eigentlich nicht: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"

Es weiss eben keiner genau, wie es zollrechtlich korrekt ist. Schlimmer noch, hier beschaeftigen sich ein halbes Dutzend Leute damit zu erraten, was denn richtig sein koennte.

Ich tippe mal auf die Antwort von HK_Yan plus den durch Happy und Hifi bekraeftigten Hinweis auf Grufti's Empfehlung. Waehrend Matthias/Aremonus Empfehlungen meine volle Sympathie haben :D , geht ja hier nicht um einen grossangelegten Schmuggel, aber wer weiss ...

Viel Glueck chinavelo, warst Du wieder mit dem Rad in China unterwegs :?: :)


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 Betreff des Beitrags: Re: Reisefreigrenze von EUR 430
BeitragVerfasst: 28.04.2010, 14:48 
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jadelixx hat geschrieben:
Aremonus ist Schweizer. In seinem Land muss man den kleinen Leuten nicht hinterherschnueffeln. Ich glaube auch nicht, das es da so beknackte Regeln gibt, wie in Deutschland, oder doch?


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 65,00.html

Die Schweizer sind in Vielen auch sehr penibel. Wer da mal etwas zu schnell gefahren ist, oder mal keine Vignette auf der Autobahn hatte der weiss das.

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 Betreff des Beitrags: Re: Reisefreigrenze von EUR 430
BeitragVerfasst: 28.04.2010, 15:26 
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Versteh mich bitte nicht falsch.
Ich bin kein Freund von Zollbeamten, ganz im Gegenteil. Meiner Meinung nach neigen viele Zollbeamten (egal in DE oder CH) im Gegensatz zu den meisten ihrer Kollegen bei der Polizei recht schnell zu einem gewissen Sarkasmus bei der Arbeit.
Und ich bin auch kein Freund von bescheuerten Gesetzesbestimmungen, aber trotzdem sollte man wissen, wenn man gegen das Gesetz verstösst und dabei erwischt wird, dass man mit der Unwissenheit keine Erbarmung von den Zollbeamten zu erwarten hat. Der Satz soll also eher lauten: "... und lass Dich bloss nicht erwischen."


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 Betreff des Beitrags: Re: Reisefreigrenze von EUR 430
BeitragVerfasst: 28.04.2010, 16:14 
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HK_Yan hat geschrieben:

Stimmt das ist noch beknackter :lol:

hifi hat geschrieben:
Versteh mich bitte nicht falsch.
Ich bin kein Freund von Zollbeamten, ganz im Gegenteil. Meiner Meinung nach neigen viele Zollbeamten (egal in DE oder CH) im Gegensatz zu den meisten ihrer Kollegen bei der Polizei recht schnell zu einem gewissen Sarkasmus bei der Arbeit.
Und ich bin auch kein Freund von bescheuerten Gesetzesbestimmungen, aber trotzdem sollte man wissen, wenn man gegen das Gesetz verstösst und dabei erwischt wird, dass man mit der Unwissenheit keine Erbarmung von den Zollbeamten zu erwarten hat.

Sie bestrafen zum Glueck nicht alle Unwissenden, es weiss ja keiner, was richtig ist und das wissen die Zollbeamten auch und manches macht auch keinen Sinn.
Ich stelle es mir ziemlich verrueckt vor, nach einem 3 monatigen Aufenthalt eine Liste zu machen, von den Dingen die ich irgendwo gekauft habe.

Es gibt natuerlich ein paar Pappnasen, die 10 eingepackte BOSS Hemden oder auch 2 Paar neue Fake-Nike mit sich rumschleppen. Da kann auch der netteste Beamte nicht mehr vorbeischauen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reisefreigrenze von EUR 430
BeitragVerfasst: 28.04.2010, 21:44 
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Offensichtlich haben sich die Leute hier so auf die erste Antwort eingeschossen das keiner die Frage richtig gelesen hat.
Wenn der Laptop 500 Euro Wert ist muss dieser verzollt werden. Die restlichen 300 Euro fallen unter die Freigrenze.
Waere es eine unteilbare Ware im wert von 800 Euro, nur dann muesste der Gesamtbetrag verzollt werden.


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