ingo_001 hat geschrieben:
aquadraht hat geschrieben:
Insgesamt ist das aber kein Schwerverbrechen. Daher empfehle ich etwas mehr Gelassenheit.
Sicher kein
Schwerverbrechen - aber letztlich doch ein
Verbrechen.Nein. Es ist kein Verbrechen, kein Vergehen, nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit.
Jedenfalls nicht, solange er den Kram nicht verkauft. Das kann dann ein Vergehen
(Betrug, Markenrechtsverstoß) oder eine Ordnungswidrigkeit (Markenrechtsverstoß)
sein, je nachdem, was er macht.
Zitat:
Und Mr. Mini-Al Capone hörte sich nicht so an, als obs ihm leid täte.
Man sollte da den Anfängen Einhalt gebieten - bevor ihm da noch grössere Sachen einfallen.
In der Situation ein, wenn auch kleines Verbrechen, klein zu reden - zumal in dem Kontext - halte ich nicht für ne gute Idee.
Verharmlosung ist m.E. nun wirklich das Letzte, was in dem Fall angebracht ist.
Da gibt es nicht viel zu verharmlosen, der Typ ist unsympathisch, aber harmlos. Wenn er sich mit Rechtsverstößen (fast alles spielt sich da im Privatrecht ab und geht ausser die, deren Markenrechte er verletzt, nicht so sehr viele etwas an) mit den großen Marken der Schickimickibranchen anlegt, bedarf es keiner Prophetie, um abzusehen, was da rauskommt. Wenn jemand mit Vollgas auf eine Betonwand zuhält, braucht der Beton kein Mitgefühl und keine Empörung. Aber ich halte die kollektiven Erziehungsansprüche hier für eher verfehlt. Sollte der Typ sich für eine kriminelle Karriere entscheiden, werden ihn Empörung und Drohungen aus einem Internetforum davon schwerlich abhalten. Und so blöd, wie er sich hier schon aufgeführt hat, wird das keine lange Karriere.
Insofern nochmal: man sollte das gelassen sehen.
Gruss, a^2