pinkspider hat geschrieben:
Der Zoll sagt, es muss 19% Einfuhrumsatzsteuer behoben werden, und dann kommt 4% Zollgebühren hinzu, die alle auf Basis der Rechnung,d.h inkl. Versicherung..
Das ist falsch, richtig ist:
es muss 4% Zoll behoben werden, und dann kommt 19% Einfuhrumsatzsteuer hinzu
Klartext, du zahlst UeSt. auf den Zoll.
pinkspider hat geschrieben:
Mein Musikinstrument kostet mir ungefähr 1000Euro... ich brauche es nur für mich selber! Habt ihr das Problem auch wie ich getroffen??
Ich spiele kein Instrument, hab also auch nicht das Problem.
pinkspider hat geschrieben:
Ich verlasse DE nach meinem Studium unbeding, vielleicht nach einem Jahr, das ist für mich ganz ungerecht, wenn ich 200Euro Steuer bezahle!!!
Ich bin den Tränen nahe.
pinkspider hat geschrieben:
kann ich dann später das Geld zurücknehmen???
Ja, unter folgenden Bedingungen:
Dein Wohnsitz ist außerhalb der EU
Du hast eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. (oder in deinem Fall den Zollbeleg)
pinkspider hat geschrieben:
ich kann den Verkäufer dazu anfordern, den Verkaufpreis auf Rechnung 30%-50% nirdriger hinzuschreiben. Der Verkäufer macht alles was ich will. Aber habe ich dann Problem beim Zoll? Werden Sie die Ware neu schätzen, wenn sie denken die Rechnung ist gefälscht?
Urkundenfälschung ist ein Straftatbestand. Der Zoll weiss genau was so etwas kostet.
pinkspider hat geschrieben:
der Preis von meinem Musikinstrument ist schwer einzuschätzen für unfachliche
Leute.
Der deutsche Zoll ist mit Sicherheit nicht "unfachlich".
pinkspider hat geschrieben:
Wenn ich mehr als 200 Euro als Steuer bezahlen muss dann kann ich es nicht mehr kaufen
Dann kauf doch eins für 800?
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