mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheinigung

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mistervac
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mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheinigung

Beitrag von mistervac »

Das Thema Ehefähigkeitszeugnis versus Ledigkeitsbescheinigung per Meldebestätigung wurde ja schon oft angesprochen, hier eine Frage in diesem Zusammenhang, die mir bestimmt jemand aus Erfahrung beantworten kann :

Die Crux ist ja, das ( wie ich herausgelesen habe) das chinesische "Standesamt" sich i.d.R. mit einer Bestätigung des Single Status durch die Meldebehörde zufrieden gibt, die deutschen Behörden jedoch auf die aufwändige Prozedur des EFZ bestehen. ( Korrigiere mich bitte, wer Besseres weiss).

Jetzt liegt die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes inkl. Familienstand ( ledig, nicht geschieden) vor.

Die Frage ist, wie lässt man sich dies auf chinesisch übersetzen und behördenfest legalisieren ??

Muss nicht auch diese Bescheinigung erst nach Köln zur zentralen Ausländerbehörde, damit evtl die chinesische Botschaft in D dies übersetzt ?

Welcher Weg ist am probatesten ??

Es geht übrigens um meinen künftigen Schwipp-Schwager, ein seit 13 Jahren in D lebender Franzose. die Bescheinigung hat er vom deutschen Einwohnermeldeamt, wo er mit alleiniger Wohnung lebt.

In diesem Zusammenhang auch die Frage, wie dies in Hongkong zu handhaben wäre.

Die Braut lebt in Guangzhou, so dass eine Eheschliessung auch in HK in Betracht käme, um die Legalisierung der Ehe nach deren Schliessung ( Stempel vom High Court) zu vereinfachen.


Wer kennt sich aus, resp. wer hat in Guangdong ( oder HK) ohne das aufwändige EFZ geheiratet?

Wie hat er es von der deutschen Bescheinigung in ein chinesisch anerkanntes Dokument transferiert ?

Ich frage dehalb, weil ich annehme, dass diese Meldebescheigung von der deutsche Botschaft evtl nicht legalisiert wird, weil diese dadurch eine Vermeidung der Vorgehensweise mit dem an und für sich geforderten EFZ sehen könnte.

Wer weiss Rat aus Erfahrung ??
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Attila
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Re: mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheinigung

Beitrag von Attila »

Kann dazu nur anmerken dass wir in Guangdong geheiratet haben, die Aufenthaltsbescheinigung (Meldebestätigung) wurde in legalisierter aber nicht übersetzter Form akzeptiert.

Jedoch wollten die auch die Konsularbescheinigung und das EFZ haben, geschehen im Standesamt Zhongshan.

Er ist doch französischer Staatsbürger. Eventuell machen die Franzosen nicht so ein Affentheater wie die Deutschen und rücken eine Konsularbescheinigung schneller raus.
:P
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mistervac
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Re: mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheinigung

Beitrag von mistervac »

Attila hat geschrieben:Kann dazu nur anmerken dass wir in Guangdong geheiratet haben, die Aufenthaltsbescheinigung (Meldebestätigung) wurde in legalisierter aber nicht übersetzter Form akzeptiert.
Wo hast Du die Meldebescheinigung legalisieren lassen ??
Attila hat geschrieben:
Er ist doch französischer Staatsbürger. Eventuell machen die Franzosen nicht so ein Affentheater wie die Deutschen und rücken eine Konsularbescheinigung schneller raus.
:P
machen die aber. Ist ne lange Geschichte, Attlila...
Attila hat geschrieben:
Jedoch wollten die auch die Konsularbescheinigung und das EFZ haben, geschehen im Standesamt Zhongshan. :P
Wo hast Du diese dann hergekriegt ??
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Attila
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Re: mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheinigung

Beitrag von Attila »

mistervac hat geschrieben: Wo hast Du die Meldebescheinigung legalisieren lassen ??
Puh! Hier in Bayern musste ich dazu erst zu der Bezirksregierung gehen und die Unterschrift des Sachbearbeiters vom Bürgerbüro beglaubigen lassen. Erst dann konnte das ganze zum Bundesverwaltungsamt zur Überbeglaubigung. Als ich den nunmehr dreifach gestempelten Wisch dann wiederhatte ging es per Servicedienst zum Legalisieren an die chinesische Botschaft in Berlin (4. Stempel).
mistervac hat geschrieben:
Attila hat geschrieben: Jedoch wollten die auch die Konsularbescheinigung und das EFZ haben, geschehen im Standesamt Zhongshan. :P
Wo hast Du diese dann hergekriegt ??
Das EFZ auf bekanntem Weg von dem deutschen Standesamt. Damit dann zum Konsulat gegangen, nach vorheriger Ankündigung an unseren gemeinsamen Freund Herrn F., wo die Konsularbescheinigung auf Basis des EFZ auch prompt ausgestellt und übersetzt wurde. Wahrscheinlich auch weil meine Eltern mit dabei waren und ihre echt miese Laune nicht verbargen...
:lol:
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AndreasCN
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Re: mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheinigung

Beitrag von AndreasCN »

Attila hat geschrieben:
mistervac hat geschrieben: Erst dann konnte das ganze zum Bundesverwaltungsamt zur Überbeglaubigung. Als ich den nunmehr dreifach gestempelten Wisch dann wiederhatte ging es per Servicedienst zum Legalisieren an die chinesische Botschaft in Berlin (4. Stempel).
Meine Meldebescheinigung mit Ledigkeitsnachweis habe ich vom chinesischen Konsulat legalisieren lassen (wie Attila) und dann in deutscher Fassung mit nach China genommen.

In China wurde die Meldebescheinigung dann von einem vom Standesamt empfohlenen (und anerkannten) Uebersetzungsbuero uebersetzt. Das war eigentlich alles. Neben meinem Reisepass waren keine weiteren Dokumente notwendig - haengt aber sicherlich vom jeweiligen chinesischen Standesamt ab.

Andreas
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mistervac
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Re: mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheinigung

Beitrag von mistervac »

AndreasCN hat geschrieben: Meine Meldebescheinigung mit Ledigkeitsnachweis habe ich vom chinesischen Konsulat legalisieren lassen (wie Attila) und dann in deutscher Fassung mit nach China genommen.

Andreas
Du bist mit dem wisch vom Einwohnermeldeamt zum chinersischen Konsulat in D gewandert ?? Oder hast Du vorher das Dokument via RP/Bundesverwaltungsbehörde beglaubigen lassen ??
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mija
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Re: mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheinigung

Beitrag von mija »

hallo zusammen,

ich beschreibe das mal wie das bei mir und meiner aus hainan stamenden frau gelaufen ist.
ich dachte auch erst das wir ein efz brauchen, was zeitlich nicht machbar war.

meine frau hatte bei dem für sie zuständigen standesamt nachgefragt was wir zum heiraten brauchen. geheiratet wird immer da wo das hukou der frau liegt. bei uns also haikou.

es reichte damals (12.5.08) aus das ich einen ledigkeitsnachweis und meinen pass+visum mitbringe, das hängt aber immer von dem standesamt ab was benötigt wird, bekannte haben in beijing geheiratet, die mussten das efz + konsularbesch. mitbringen.

ledigkeitsnachweis:

eine meldebescheinigung von der stadt auf der steht das ich ledig bin.
von der stadt beglaubigt -> vom regierungs präsident überbeglaubigt
-> vom bundesverwaltungsamt überbeglaubigt -> vom chin. konsulat legalisiert.
das ganze habe ich gescannt und meiner frau per email zukommen lassen, sie hat alles ins chin.
übersetzen lassen (ledigkeitsnachweis, reisepass) und hat nochmals beim standesamt gefragt und die gaben dann ihr ok. übersetzt wird alles in china.

dann haben wir in china geheiratet. fertig..... :wink:

damit das ganze auch in deutschland annerkannt wird sind wir mit unseren roten büchern zum notar, der das ganze in chin. und englisch bestätigt hat. das wurde dann auch von der stadt -> provinz regierung -> deutschen konsulat übergelaubigt und legalisiert.

immer alles doppelt und dreifach kopiert mitbringen. (fotos fürs buch, ledigkeitsnachweis ...)

in deutschland beim standesamt habe ich dann gefragt ob das alles so ok ist.
die dame sagte 'ja'.

hin und wieder denken aber angestellte in behörden das das alles so nicht korrekt ist, was nicht stimmt, zbsp. wollte die dame in der abh eine deutsche heiratsurkunde, was natürlich nicht geht da wir ja in china geheiratet haben und nicht in deutschland. nachdem sie ihren vorgesetzten gefragt hatte, war dann alles wieder gut.
Also hin und wieder muss man dann dem gegenüber klar machen das das alles so rechtens ist.

beim arbeitgeber (öffentlicher dienst), beim finanzamt, der krankekasse und co gab es nie etwas zu beanstanden.

das wars auch schon, also wichtig ist was das standesamt in china will, das mit dem efz und der konsularbesch. muss nicht notwendig sein. für uns war das deutsche konsulat in gz zuständig, auf deren webseite steht man braucht ein efz um die konsularbesch, zu bekommen. (richtg) aber wenn die heirat ohne diese dokumente statgefunden hat, muss diese auch anerkannt werden, wenn alles überbeglaubigt und legalisiert ist.

puh...

viel spass und erfolg

mj
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mistervac
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Re: mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheinigung

Beitrag von mistervac »

das war mal ne klare Ansage, Dankeschön !!!
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AndreasCN
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Re: mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheinigung

Beitrag von AndreasCN »

mistervac hat geschrieben:Du bist mit dem wisch vom Einwohnermeldeamt zum chinersischen Konsulat in D gewandert ?? Oder hast Du vorher das Dokument via RP/Bundesverwaltungsbehörde beglaubigen lassen ??
Vorher natuerlich das volle Programm. Zunaechst beim Kreis, dann beim Land und anschliessend beim Bundesverwaltungsamt in Koeln beglaubigen lassen. Beim chinesischen Konsulat habe ich beim Legalisieren den Express-Service in Anspruch genommen und konnte das legalisierte Dokument nach 2 Stunden wieder mitnehmen.

In China lief dann eigentlich alles so ab wie bei mija, also voellig problemlos. Auch wir haben die Erfahrung gemacht, das einige Behoerden in Deutschland manchmal leichte Schwierigkeiten mit der uebersetzten Heiratsurkunde haben, obwohl von der deutschen Botschaft legalisiert.

Andreas
wega2012
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Re: mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheinigung

Beitrag von wega2012 »

Noch mal ne Frage zum Thema Legalisation und Beglaubigung von Chinesischen Dokumenten für Deutsche Behörden.

Meine Freundin braucht hier zum heiraten in Deutschland bekanntermaßen unter anderem die Geburtsurkunde und eine Kopie des Haushaltsregisters (Hukau). Bei welcher Behörde bekommt man die? Meine Freundin ist seit fast 10 Jahren in Deutschland, kann ihre Mutter die Dokumente in China besorgen? Brauch sie eine Vollmacht?

Die freundliche Standesbeamtin bei uns in der Stadt hatte schon mal Erfahrungen mit Deutsch Chinesischen Eheschliessungen und sie hat mir die Akte eines andren Paars gezeigt. Auf der Rückseite der Dokumente waren 2 große Aufkleber jeweils mit Stempel und Unterschrift. Eines war von der Deutschen Botschaft zur legalisation aber was der Zweite war konnte sie mir auch nicht sagen. Müssen die Dokumente für der Legalisation durch die Botschaft noch von einer anderen Chinesischen Behörde legalisiert werden, oder ist das die selbe Behörde die das Dokument ausstellt?

Ach ja und für Chinesen wohnhaft in Deutschland können die Familienstandserklärungen auch in Chinesischem Konsulat eingeholt werden. Aber darum muss sie sich dann selbst kümmern.

Hoffe ich stifte nicht zu viel Verwirrung, aber ihr sind ja Profis am Werk.

Vielen Dank und ich wünsche uns allen endlich mal Sommer hier in Deutschland!
Roger
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Re: mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheinigung

Beitrag von Roger »

>>>Meine Freundin braucht hier zum heiraten in Deutschland bekanntermaßen unter anderem die Geburtsurkunde und eine Kopie des Haushaltsregisters (Hukau). Bei welcher Behörde bekommt man die? Meine Freundin ist seit fast 10 Jahren in Deutschland, kann ihre Mutter die Dokumente in China besorgen? <<<

Die Geburtsurkunde und auch den Ledigkeitsnachweis erhält sie in China bei dem für sie zuständigen ortsansässigen Notar. Im Hukou ist auch der Familienstand vermerkt, was sie aber dann nicht braucht.

>>>Auf der Rückseite der Dokumente waren 2 große Aufkleber jeweils mit Stempel und Unterschrift. Eines war von der Deutschen Botschaft zur legalisation aber was der Zweite war konnte sie mir auch nicht sagen.<<<

1. Legalisierung duch das Chin. Außenministerium.
2. Legalisierung durch die Deutsche Botschaft

Zum Übersetzen von Dokumenten in D kann ich die vereidigte Übersetzerin Dr. Yamei Leng in Bremen empfehlen, deren Übersetzungen von allen Behörden anerkannt werden.
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Ron
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Re: mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheinigung

Beitrag von Ron »

Roger hat geschrieben:Zum Übersetzen von Dokumenten in D kann ich die vereidigte Übersetzerin Dr. Yamei Leng in Bremen empfehlen, deren Übersetzungen von allen Behörden anerkannt werden.
Kleine Anmerkung:
Du kannst jede(n) vereidigte Übersetzer(in) nehmen in deiner Umgebung,
ich hab damals ganz ordentliche Preisunterschiede festgestellt.
Die Chinesen heir in München waren um einiges teurer und unflexibler als deutsche Übersetzer.

Ron
wega2012
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Re: mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheinigung

Beitrag von wega2012 »

Hab zu dem Thema noch eine Internetseite nachzureichen:

http://www.bdue.de" target="_blank

Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V.

Auf der Seite kann man vereidigte Übersetzer je nach Ausgangssprache, Zielsprache, Qualifikation und Fachgebiet in der nähe deiner Stadt finden.

Auf jedenfall besser als Gelbe Seiten! ;-)

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Logan-san
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Re: mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheini

Beitrag von Logan-san »

Danke für mija für die genaue Erklärung, bin hier gelandet weil ich nach Infos zur Meldebescheinigung gesucht habe...und sein "Fall" ist identisch mit meinem, den meine Freundin stammt wie seine Frau auch aus Haikou :)
Schade das ich ihn über das Forum kontaktieren kann, sein Beitrag war sehr hiflreich :)
Logan-san
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Re: mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheini

Beitrag von Logan-san »

Wie alt darf die Meldebescheinigung eigentlich sein? Innerhalb von Deutschland ist sie nur 3 Monate gültig, für eine Eheschliessung sogar nur 1 Woche, aber meine Freundin erwähnte ihr Amt hätte 6 Monate gesagt ...
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