Refurbished Smartphones
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Hallo, bin reinzufällig auch die Seite gestoßen und würde gerne wissen wie es e sich mit refurbished Smartphone Importe aus China verhält. Es handelt sich natürlich um Originale. Wie "reagiert" der Zoll drauf wen diese gewerblich einführt werde ? Danke für Amtworten.
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Re: Refurbished Smartphones
http://www.zoll.de/DE/Service/Auskuenft ... 9B6C05E404
Da wird dir geholfen.
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Re: Refurbished Smartphones
Dort, und nur dort, gibt es die ultimative rechtssichere Antwort.Der neue Waiguoren hat geschrieben:http://www.zoll.de/DE/Service/Auskuenft ... 9B6C05E404
Da wird dir geholfen.
Man muss natürlich auch die richtige Frage haben, z.B.:
Greift das Parallelimportverbot auch bei gebrauchter Ware?
(Meine Vermutung: ja)
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Re: Refurbished Smartphones
Vergiss es - geht schon bei den "refurbishten" bzw. erneuerten Anleitungen, Kartons, Batterien, Ladegeraete usw. los, da werden zu 99,9% geschuetzte Logos aufgedruckt, ausserdem sind viele dieser refurbischten Teile meist Telefone die zum Verschrotten gedacht waren und somit vom Hersteller als Schrott verkauft wurden, der erlaubt eine Aufarbeitung nicht.
Nach Afrika oder Suedamerika gehen die Teile normalerweise weil sich da um solche Sachen keiner schert.
Nach Afrika oder Suedamerika gehen die Teile normalerweise weil sich da um solche Sachen keiner schert.
Re: Refurbished Smartphones
Danke für die Antworten, die letzte Antwort hat mir sehr geholfen. Ich werde mich allerdings nochmals beim Zoll informieren. Schließlich gibt es keine Probleme nur Lösungen.
Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen
Re: Refurbished Smartphones
Sofern du es noch nicht getan hast, gebe ich gerne die Info über den Verfahrensablauf.
Grundsätzlich gilt das jedes Produkt einer Firma durch einen sogenannten Grenzbeschlagnahmeantrag schützen lassen kann.
Heißt also, jede Firma kann selbst entscheiden ob sie ihre Produkte schützen lässt. Darüberhinaus gibt es in dem Antrag noch Unterscheidungen nach eingeführter Menge, Privat- oder Gewerbeperson.
Pauschal sag ich aber mal, das sofern besagte Firma einen solchen Antrag gestellt hat, ist unter Garantie ein Tätigwerden bei gewerblicher Einfuhr verpflichtend.
Die Sendung wird nach feststellung der Ware an den Rechtsinhaber gesandt, und dieser teilt mit ob Original oder Plagiat.
Danach erfolgt die Freigabe der Ware in das gewünschte Verfahren, wenn nicht eh Steueraussetzung.
Selbiges gilt für Parallelimporte.
So im optimalen Fall..
Negativ wäre, du bekommst es frei Haus geliefert. 1. Steuern hinterzogen, 2. Markenschutz verletzt.
Da du Gewerbetreibender bist, würde es bei der nächsten Steuerprüfung auffallen, also nach versteuern beim örtlichen Zollamt, dort wird es ebenso gehandhabt wie oben.
EORI Nummer + Warennummer nicht vergessen.
Grundsätzlich gilt das jedes Produkt einer Firma durch einen sogenannten Grenzbeschlagnahmeantrag schützen lassen kann.
Heißt also, jede Firma kann selbst entscheiden ob sie ihre Produkte schützen lässt. Darüberhinaus gibt es in dem Antrag noch Unterscheidungen nach eingeführter Menge, Privat- oder Gewerbeperson.
Pauschal sag ich aber mal, das sofern besagte Firma einen solchen Antrag gestellt hat, ist unter Garantie ein Tätigwerden bei gewerblicher Einfuhr verpflichtend.
Die Sendung wird nach feststellung der Ware an den Rechtsinhaber gesandt, und dieser teilt mit ob Original oder Plagiat.
Danach erfolgt die Freigabe der Ware in das gewünschte Verfahren, wenn nicht eh Steueraussetzung.
Selbiges gilt für Parallelimporte.
So im optimalen Fall..
Negativ wäre, du bekommst es frei Haus geliefert. 1. Steuern hinterzogen, 2. Markenschutz verletzt.
Da du Gewerbetreibender bist, würde es bei der nächsten Steuerprüfung auffallen, also nach versteuern beim örtlichen Zollamt, dort wird es ebenso gehandhabt wie oben.
EORI Nummer + Warennummer nicht vergessen.
Re: Refurbished Smartphones
Kann der Rechtsinhaber nicht auf dem gleichen Weg den Parallelimport verhindern? In dem Fall wäre es doch egal ob die Sendung original ist oder nicht?Zöllner hat geschrieben:Die Sendung wird nach feststellung der Ware an den Rechtsinhaber gesandt, und dieser teilt mit ob Original oder Plagiat.
Danach erfolgt die Freigabe der Ware in das gewünschte Verfahren, wenn nicht eh Steueraussetzung.
Selbiges gilt für Parallelimporte.
Re: Refurbished Smartphones
Das versteh ich nicht.
In wie fern sollte der Rechteinhaber den Parallelimport verhindern? Das ist Sache des Verkäufers bzw. Käufers sich zu Informieren.
Der Rechteinhaber kann kaum ahnen wann wo ein Parallelimport als Kaufvertrag zustande kommt.
Dafür gibt es ja den Zoll als Warenverkehrüberwacher.
Parallelimport bleibt Parallelimport. Bei Privatleuten wird noch ein Auge zugedrückt bei Gewerbetreibenden nicht.
Dazu evtl. mal beim zuständigen Rechtsinhaber nachfragen. Manche Hersteller verlangen auch lizenzgebühren wenn dauerhafter Handel mit dessen Geräten vorliegt, Apple zB.
Dann ist man offizieller Lizenznehmer und der Zoll stellt sich auch nicht mehr quer.
In wie fern sollte der Rechteinhaber den Parallelimport verhindern? Das ist Sache des Verkäufers bzw. Käufers sich zu Informieren.
Der Rechteinhaber kann kaum ahnen wann wo ein Parallelimport als Kaufvertrag zustande kommt.
Dafür gibt es ja den Zoll als Warenverkehrüberwacher.
Parallelimport bleibt Parallelimport. Bei Privatleuten wird noch ein Auge zugedrückt bei Gewerbetreibenden nicht.
Dazu evtl. mal beim zuständigen Rechtsinhaber nachfragen. Manche Hersteller verlangen auch lizenzgebühren wenn dauerhafter Handel mit dessen Geräten vorliegt, Apple zB.
Dann ist man offizieller Lizenznehmer und der Zoll stellt sich auch nicht mehr quer.
Re: Refurbished Smartphones
Klartext: Eine Privatperson kann sich also z.B. in Hong Kong ein iPhone bestellen, oder Nike Schuhe, (sofern diese authentisch sind).Zöllner hat geschrieben:Parallelimport bleibt Parallelimport. Bei Privatleuten wird noch ein Auge zugedrückt bei Gewerbetreibenden nicht.
Ist dem so?
Re: Refurbished Smartphones
Sofern Apple kein Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden nach deutschen Rechtsvorschriften bezüglich Parallelimporten gestellt hat, ist das möglich ja.
Angaben über Grenzbeschlagnahmeanträge darf ich aus dienstrechtlichen Gründen nicht nennen.
Entweder auf gut Glück, oder sich beim Hersteller erkundigen ob er damit einverstanden ist.
Zur allgemeinen Beruhigung: Die meisten Kollegen machen sich bei Privatpersonen jedoch nicht mal die Mühe ins System zu schauen. Ich praktiziere es jedoch so.
Ob Selektion nach Privat oder Gewerbe vorliegt muss im Einzelfall jedesmal nachgeschaut werden.
Denn die Firmen ändern gerne mal wöchentlich erhebliche Tatsachen.
Angaben über Grenzbeschlagnahmeanträge darf ich aus dienstrechtlichen Gründen nicht nennen.
Entweder auf gut Glück, oder sich beim Hersteller erkundigen ob er damit einverstanden ist.
Zur allgemeinen Beruhigung: Die meisten Kollegen machen sich bei Privatpersonen jedoch nicht mal die Mühe ins System zu schauen. Ich praktiziere es jedoch so.
Ob Selektion nach Privat oder Gewerbe vorliegt muss im Einzelfall jedesmal nachgeschaut werden.
Denn die Firmen ändern gerne mal wöchentlich erhebliche Tatsachen.
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Re: Refurbished Smartphones
Darf Fa. X wirklich einer Privatperson verbieten Ware im Ausland zu kaufen und es per Post nach Deutschland zu schicken? Ich habe angenommen das gilt nur fuer Gewerblichen Import.
D.h. ja dann im Prinzip ich kann garkeine Waren privat importieren da ich nie 100% sicher sein kann ob die Fa. X nicht einen entspr. Antrag gestellt hat. Bzw. muesste mir immer erst die Erlaubnis holen um sicher zu sein.
D.h. ja dann im Prinzip ich kann garkeine Waren privat importieren da ich nie 100% sicher sein kann ob die Fa. X nicht einen entspr. Antrag gestellt hat. Bzw. muesste mir immer erst die Erlaubnis holen um sicher zu sein.
Re: Refurbished Smartphones
Korrekt.
Die Firmen lassen es sich ja ordentlich Geld kosten, ihre Marke. Und da ist es nur nachvollziehbar, dass die entsprechende Firma nicht möchte das minderwertige Produkte mit Ihrem Namen auf dem Markt sind.
Dabei wird in der entsprechenden verordnung nicht zwischen Privat und Gewerbetreibenden unterschieden. Deswegen haben manche Firmen, die besondere Abfertigungshinweise zur Verfügung stellen, z.B.: Privatpersonen ab 10 Stk, Gewerbetreibende 1 Stk.
Das es am Flughafen im Reisegepäck u.U. durchgewunken wird hat den Hintergrund, das Reiseverkehr und Postverkehr zwei unterschiedliche Rechtsquellen haben.
Grundsätzlich wird keinem verboten etwas zu bestellen, weder die Firma verbietet es noch der Zoll.
Es ist verboten Markenschutzverletzende Ware zu importieren. Und das ist Sache des Importeurs sich darüber zu informieren, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt.
Merke:
Import verboten ungleich Kauf verboten.
Kaufen darfst du dir alles, nur importieren nicht.
Die Firmen lassen es sich ja ordentlich Geld kosten, ihre Marke. Und da ist es nur nachvollziehbar, dass die entsprechende Firma nicht möchte das minderwertige Produkte mit Ihrem Namen auf dem Markt sind.
Dabei wird in der entsprechenden verordnung nicht zwischen Privat und Gewerbetreibenden unterschieden. Deswegen haben manche Firmen, die besondere Abfertigungshinweise zur Verfügung stellen, z.B.: Privatpersonen ab 10 Stk, Gewerbetreibende 1 Stk.
Das es am Flughafen im Reisegepäck u.U. durchgewunken wird hat den Hintergrund, das Reiseverkehr und Postverkehr zwei unterschiedliche Rechtsquellen haben.
Grundsätzlich wird keinem verboten etwas zu bestellen, weder die Firma verbietet es noch der Zoll.
Es ist verboten Markenschutzverletzende Ware zu importieren. Und das ist Sache des Importeurs sich darüber zu informieren, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt.
Merke:
Import verboten ungleich Kauf verboten.
Kaufen darfst du dir alles, nur importieren nicht.
Re: Refurbished Smartphones
Hi,
bei Fake-Artikeln versteh ich das aber wie sieht es aus, wenn original Artikel im Ausland gekauft werden.
Sprich z.B. eine Original Canon Kamera oder ein original Sony, Apple sonst was Gerät. Ich denke, das ist das was Shenzhen meint
bei Fake-Artikeln versteh ich das aber wie sieht es aus, wenn original Artikel im Ausland gekauft werden.
Sprich z.B. eine Original Canon Kamera oder ein original Sony, Apple sonst was Gerät. Ich denke, das ist das was Shenzhen meint
Re: Refurbished Smartphones
Ich möchte die Frage etwas verfeinern. Bei iPhone, Canon, Sony und anderen High Tech Produkte sehen ja schon Kleinkinder wenn diese nicht authentisch sind. Aber wie ist das in Fällen wo ein Experte sich die Ware anschauen muss? Ich denke da z.B. an Nike, diverse Handtaschen, oder eben allgemein sehr gut gemachte Fakes. Bei LV sieht man in vielen Fällen sofort wenn es Fake ist, oft aber eben nicht immer.Squire hat geschrieben:bei Fake-Artikeln versteh ich das aber wie sieht es aus, wenn original Artikel im Ausland gekauft werden.
Sprich z.B. eine Original Canon Kamera oder ein original Sony, Apple sonst was Gerät. Ich denke, das ist das was Shenzhen meint
Besteht da nicht immer für den Käufer das Risiko das eben nur der Rechteinhaber die Ware prüft, und der eben in seiner Entscheidung etwas vorbelastet ist.
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Re: Refurbished Smartphones
Danke, das war genau das worauf ich hinaus wollte. Hab mich evtl. zu kompliziert ausgedrückt. Ich meinte original Ware. Die vom Hersteller mit einem parallel Import Verbot "versehen" wurde. Es kann doch nicht sein das das auch bei privaten Sendungen gilt. Dann dürfte ich ja nichtmal meine dreckigen Nikes (sollten sie betroffen sein) nach hause schicken weil sie nicht mehr ins Gepäck gepasst haben.Squire hat geschrieben:Hi,
bei Fake-Artikeln versteh ich das aber wie sieht es aus, wenn original Artikel im Ausland gekauft werden.
Sprich z.B. eine Original Canon Kamera oder ein original Sony, Apple sonst was Gerät. Ich denke, das ist das was Shenzhen meint
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