Wohnungskauf (Xi'an), neue Regelungen 2015

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TomXian
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Wohnungskauf (Xi'an), neue Regelungen 2015

Beitrag von TomXian »

Seit Ende Mai 2015 wohl beschlossen und seit August verstärkt publiziert, ist die neue Regelung für den Wohnungskauf in China durch Ausländer.

Was früher ein aufwendiger und zeitintensiver Weg war, soll nun ganz schnell gehen.

Jeder Ausländer, der sich mindestens 1 Jahr in China legal aufhält (was Touristen quasi ausschließt) und schriftlich versichert, dass er noch keine Wohnung in China besitzt, kann beim örtlichen PSB (Public Security Bureau) eine entsprechende Erlaubnis für einen Wohnungskauf beantragen.
Diese Wohnung muss selbst und für private Zwecke genutzt werden.
Ein Weiterverkauf ist (je nach Stadt) erst nach 2-5 Jahren möglich.
Bei der Objektauswahl soll eine keine Beschränkungen geben, auch der Kauf aus "2. Hand" soll möglich sein.
Von dieser Regelung ausgenommen sind: Beijing, Shanghai und Guangzhou.

Dies ist mein aktueller Stand.

"Was ist daran neu?", werden sicher einige fragen.

Und genau darum geht es: Der ausdrückliche Hinweis, dass es bei der Auswahl keine Beschränkungen gibt, legt nahe, dass für den Verkäufer eine Exportlizenz nicht mehr erforderlich ist.
Dies ist deshalb so wichtig, weil die wenigen Anbieter, die bislang diese Lizenz hatten (jedenfalls in Xi'an), nur wenige und natürlich die teuersten Objekte im Angebot hatten.

Ferner gibt es Hinweise, dass auch die Grenze bei der Einfuhr von Fremdwährung (55.000 USD/anno) im Falle eines Wohnungskaufes nicht mehr gilt. Genauer: Das PSB wird eine "Konvertierungsgenehmigung" über eine höhere Summe bewilligen und nur mit eines solchen kann eine Chinesische Bank (die Mehrwährungskonten anbietet, wie etwa China Merchants Bank) den entsprechenden Betrag auch konvertieren.

Über beide Dinge herrscht noch relative Unklarheit bei de Betroffenen (Verkäufer, Agent, Käufer, Bank und auch Wohnungsbaubehörde), was bei einer neuen Regelung in China nun wirklich nicht überrascht.

Meine Frage deshalb:

Hat irgendjemand hier aktuell Erfahrungen gemacht?

Ich werde heute beim PSB vorbeischauen, erwarte aber, dass man dort auch nicht viel weiß, sondern mit Beijing sprechen muss.

Tom
Der Kriegsverbrecher, Massenmörder und Kleptokrat Putin und seine Entourage gehören verhaftet, verurteilt und hinter Gitter mit anschließender Sicherheitsverwahrung, bis sie in völliger Bedeutungslosigkeit unbeachtet endlich aus dem Leben scheiden.
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Re: Wohnungskauf (Xi'an), neue Regelungen 2015

Beitrag von Suedchina »

TomXian hat geschrieben:Seit Ende Mai 2015 wohl beschlossen und seit August verstärkt publiziert, ist die neue Regelung für den Wohnungskauf in China durch Ausländer.

Was früher ein aufwendiger und zeitintensiver Weg war, soll nun ganz schnell gehen.

Jeder Ausländer, der sich mindestens 1 Jahr in China legal aufhält (was Touristen quasi ausschließt) und schriftlich versichert, dass er noch keine Wohnung in China besitzt, kann beim örtlichen PSB (Public Security Bureau) eine entsprechende Erlaubnis für einen Wohnungskauf beantragen.
Diese Wohnung muss selbst und für private Zwecke genutzt werden.
Ein Weiterverkauf ist (je nach Stadt) erst nach 2-5 Jahren möglich.
Bei der Objektauswahl soll eine keine Beschränkungen geben, auch der Kauf aus "2. Hand" soll möglich sein.
Von dieser Regelung ausgenommen sind: Beijing, Shanghai und Guangzhou.

Dies ist mein aktueller Stand.

"Was ist daran neu?", werden sicher einige fragen.

Und genau darum geht es: Der ausdrückliche Hinweis, dass es bei der Auswahl keine Beschränkungen gibt, legt nahe, dass für den Verkäufer eine Exportlizenz nicht mehr erforderlich ist.
Dies ist deshalb so wichtig, weil die wenigen Anbieter, die bislang diese Lizenz hatten (jedenfalls in Xi'an), nur wenige und natürlich die teuersten Objekte im Angebot hatten.

Ferner gibt es Hinweise, dass auch die Grenze bei der Einfuhr von Fremdwährung (55.000 USD/anno) im Falle eines Wohnungskaufes nicht mehr gilt. Genauer: Das PSB wird eine "Konvertierungsgenehmigung" über eine höhere Summe bewilligen und nur mit eines solchen kann eine Chinesische Bank (die Mehrwährungskonten anbietet, wie etwa China Merchants Bank) den entsprechenden Betrag auch konvertieren.

Über beide Dinge herrscht noch relative Unklarheit bei de Betroffenen (Verkäufer, Agent, Käufer, Bank und auch Wohnungsbaubehörde), was bei einer neuen Regelung in China nun wirklich nicht überrascht.

Meine Frage deshalb:

Hat irgendjemand hier aktuell Erfahrungen gemacht?

Ich werde heute beim PSB vorbeischauen, erwarte aber, dass man dort auch nicht viel weiß, sondern mit Beijing sprechen muss.

Tom


Außerdem können Ausländer jetzt leichter Immobilien kaufen. Ausländische Privatpersonen und Firmen dürfen nun so viele Objekte erwerben, wie sie wollen. Zuvor durften Ausländer nur ein Objekt kaufen und auch nur dann, wenn sie mindestens ein Jahr lang im Land arbeiteten. Chinas Immobilienmarkt steht für rund 15 Prozent der heimischen Wirtschaft. Mit all diesen staatlichen Maßnahmen will Peking die Wirtschaft wieder in Schwung bringen. Trotzdem bleiben die weltweiten Sorgen, dass die Regierung in Peking ihr Wachstumsziel von sieben Prozent in diesem Jahr verfehlt. Dies wäre aber ohnehin das geringste Plus seit einem Vierteljahrhundert.

kopiert von : http://www.3sat.de/page/?source=/boerse ... index.html
Wenn die Sonne Erkenntnis tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
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.guckt auch hier nach http://alternative.aktiv-forum.com/
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Re: Wohnungskauf (Xi'an), neue Regelungen 2015

Beitrag von TomXian »

So ... wir haben uns für eine Wohnung entschieden.

Auf dem Weg dorthin haben wir folgendes gelernt:

1. Wohnungen aus privater Hand kann ein Ausländer nicht erwerben
2. Eine "Export Lizenz" ist weiterhin erforderlich. Dauerte es früher oftmals Monate und Jahre, ehe der Verkäufer diese bekam (wohl auch ein "teurer" Spaß), geht dies nun rasch (ein paar Wochen).
3. Da der Verkäufer unserer Wunschwohnung diese Lizenz nicht hatte, haben wir ihn aufgefordert eine zu beantragen und haben uns an die städtische Wohnungsbaubehörde gewandt
4. Da uns der Prozess der Lizenzerteilung zu lang war, haben wir uns bittend an einen Bürgermeister gewandt.
5. Der Bitte wurde entsprochen und die Lizenz wird binnen 2 Wochen erteilt, wie es nun heisst
6. Ein Ausländer kann beliebig viele Wohnungen kaufen (nur für die erste wird eine Lizenz erteilt, die dann für alle anderen ebenfalls gilt)
7. Verkauf und Vermietung möglich
8. Ausländer muss die Wohnung nicht mehr zwingend selbst nutzen.
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Re: Wohnungskauf (Xi'an), neue Regelungen 2015

Beitrag von TomXian »

UPDATE: Unserem Verkäufer wurde die Lizenz erteilt (Rekordzeit).

Hat jemand einen ähnlichen Prozeß durchlaufen?

Wie sieht es eigentlich mit einer permanenten Aufenthaltserlaubnis nach Hauskauf aus?
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Re: Wohnungskauf (Xi'an), neue Regelungen 2015

Beitrag von Shenzhen »

Permanent weil du nen Haus hast? Nichtmal mit nem Chin. Kind gibt's das. Entweder "etwas" mehr investieren oder über "besondere Leistungen"
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TomXian
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Re: Wohnungskauf (Xi'an), neue Regelungen 2015

Beitrag von TomXian »

Na ja, die Chinesische "green card" gibt es ja auch dann, wenn man mindestens 3 Mio RMB in China investiert (was nun der Fall wäre).
Oder wenn man seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft nach CN verlegt (also mit Familie einreist oder Chinesische Frau heiratet).

Und die gilt 10 Jahre, wäre also "quasi-permanent" ?
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Re: Wohnungskauf (Xi'an), neue Regelungen 2015

Beitrag von cayman »

10 Jahre stimmt, 2011 waren in Nanjing 2 Mio USD für die Green Card Voraussetzung, aber nicht in Immobilien sondern in Business
Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
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Re: Wohnungskauf (Xi'an), neue Regelungen 2015

Beitrag von TomXian »

Da hat sich in den letzten Jahren eines getan.

Von http://ebeijing.gov.cn :

How to Apply

To qualify for the Green card, you need to fulfill at least one of the following criteria:

I Be a high-level foreign expert holding a post in a business that promote China's economic, scientific and technological development, or social progress.
II Have made outstanding contributions, or are of special importance to China.
III Have made large direct investment of over 500 thousand US dollars in China.
IV Come to China to be with your family, such as husband or wife, minors dependent on their parents, and senior citizens dependent on their relatives.

How to Apply for the certificate

I Submit an application to the public security organ of the People's Government at the city level or the branch office or county office of the public security bureau of a municipality directly under the central government, which is in charge of the community of the applicant's major investment or long-term residence,
II Provide the specified application documents.
III The public security body shall investigate and verify the conditions of the applicant according to the specified prerequisites.
IV The local department will submit the application to the Ministry of Public Security for examination and approval.
V The ministry shall decide whether to approve or reject the application for permanent residence permit within 6 months of receiving the application.
VI Upon the approval of the Ministry of Public Security, the applicant will be granted a Foreigner Permanent Residence Permit by the Ministry of Public Security.
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Re: Wohnungskauf (Xi'an), neue Regelungen 2015

Beitrag von cayman »

probier es aus, frag nach, viel Glück! Die Webseite gibt's schon sehr lange mit dem gleichen Text
Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
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Re: Wohnungskauf (Xi'an), neue Regelungen 2015

Beitrag von Shenzhen »

Ich habe gerade mal meine Assistentin darauf angesetzt, bin mal gespannt...
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TomXian
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Re: Wohnungskauf (Xi'an), neue Regelungen 2015

Beitrag von TomXian »

cayman hat geschrieben:probier es aus, frag nach, viel Glück! Die Webseite gibt's schon sehr lange mit dem gleichen Text
Bin ja gerade dabei. Nach Auskunft PSB scheint es sich aber genau so zu verhalten, wie in diesem "alten" Text.

In Shaanxi wurde mit dieser "Neuregelung" in den letzten Wochen auch regelrecht Werbung gemacht.

Wer mal bei Baidu nach Green Card googelt, findet die Bilder vieler glücklicher Besitzer ... alle aus August und September.

Halte Euch auf dem Laufenden.
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Re: Wohnungskauf (Xi'an), neue Regelungen 2015

Beitrag von TomXian »

Wieder mal 'ne Zwischeninfo:

Mein Wohnungskauf und der Innenausbau wurde ja mittlerweile erfolgreich abgewickelt, alle Lizenzen liegen vor. In Kürze in die Wohnung bezugsfertig.

Zahlreiche Gespräche mit dem PSB in Xi'an haben nun deutlich werden lassen, dass ein Ausländer seit Mitte 2015 zwar mehrere Wohnungen kaufen, vermieten und auch wieder verkaufen darf, dies aber kein Aufenthaltsrecht begründet.

"Früher" - so hieß es - als ein Ausländer nur EINE Wohnung kaufen durfte und in dieser auch leben MUSSTE, sei dies anders gewesen.

:evil:
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Re: Wohnungskauf (Xi'an), neue Regelungen 2015

Beitrag von cayman »

danke für die Info, Tom
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