Probleme mit chinesischen Heiratsdokumenten

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JakobXu
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Probleme mit chinesischen Heiratsdokumenten

Beitrag von JakobXu »

Hallo liebes Forum,

ich bin Deutscher und möchte eine Chinesin heiraten. Als wir unsere Heiratsdokumente zusammengesucht haben sind einige Komplikationen aufgetreten. Mein Fall ist sehr speziell und ich hoffe es gibt hier einen Experten, der mir da weiterhelfen kann.

Ich bin erst 20, meine Freundin 23 und wir sind schon fast seid einem Jahr zusammen, davon haben wir uns fast elf Monate gesehen, besser gesagt zusammengelebt. Das war als wir als Freiwillige in Irland gearbeitet haben, wo wir uns auch kennengelernt hatten. Ich bin seid mehr als einen Monat zurück in Deutschland, nachdem ich eine Chinareise mit ihr gemacht habe. Seitdem leben wir getrennt und da es keine anderen Möglichkeiten gab und wir ohneeinander es kaum aushalten, haben wir uns vor einigen Wochen dazu entschieden zu heiraten. In welchen Land das geschehen wird, hängt ganz davon ab, wie sich alles entwickeln wird.

Nun zu meinem Problem:
Wir haben uns über alle Dokumente informiert, die allgemein benötigt werden, wie z. B. die Geburtsurkunde und der Ledigkeitsnachweis. Natürlich gibt es noch einige mehr, abhängig vom Land. Für den Ledigkeitsnachweis benötigte meine Freundin das Hukou-Buch, in dem alle Daten über Wohnort, Geburtsort und eben auch der Status (also ob man verheiratet ist oder nicht) angegeben ist. Nun zu dem Problem: Bevor meine Freundin nach Irland gereist ist, hatte sie ihren Bachelor an der Universität von Harbin abgeschlossen. Ihr Wohnort davor war noch Zhengzhou, und als sie in Harbin studiert hat, hat sie dort auch offiziell gelebt und ihr Hukou-Buch wurde dort auch verwaltet. Nachdem sie ihr studium abgeschlossen hat, ist sie, ohne das Hukou-Buch nach Zhengzhou zurückgezogen, hat also inoffiziell ihren Wohnort geändert. Das war letztes Jahr im Sommer. Uns ist das aufgefallen, als wir unsere Dokumente zusammengesucht haben und das war noch diesen Monat. Sie musste also zurück nach Harbin um ihr Hukou-Buch nach Zhengzhou zu bringen. Das war am 11. Oktober. Seitdem wohnt sie also offiziell in Zhengzhou, doch für den Zeitraum davor ist eine Lücke von über einem Jahr, in dem keinerlei Daten vorliegen. Dass sie in dieser Zeit im Ausland war, kümmert da keinen. Die Daten sind eben für den Ledigkeitsnachweis sehr wichtig. Deshalb, gilt dieser auch nur seit dem 11. Oktober.

Unsere Optionen waren erstens in China zu heiraten, dann wären wir in der Nähe von den Verwandten meiner Freundin und wir hätten nicht den Kampf mit den deutschen Behörden, die vor allem bei meinem Problem sehr genau hinschauen werden. Zweitens in Deutschland zu heiraten, wo wir es zwar mit den Behörden aufnehmen müssten, meine Freundin hätte aber die Aufenthaltserlaubnis direkt bekommen würde ohne in China für einige Monate darauf warten zu müssen. Drittens: Dänemark. Da man soweit ich weiß kein Ehefähigkeitszeugnis braucht, das ich ja sowohl in China als auch in Deutschland benötigen würde und dort alles viel lockerer gehandhabt wird.

Meine Fragen:
Wäre es also möglich trotz meinem Problem in Dänemark zu heiraten?
Gibt es irgendwie einen Weg, die Ledigkeit im vergangenem Jahr nachzuweisen trotz der fehlenden Daten?
Oder spielt das überhaupt eine so große Rolle, dass meine Freundin ein Ledigkeitszeugnis nur ab dem 11. Okt. hat?

Ich hoffe, dass einige folgen konnten.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße,
JakobXu
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Re: Probleme mit chinesischen Heiratsdokumenten

Beitrag von ingo_001 »

Erstmal: Herzlich willkommen bei uns :)
JakobXu hat geschrieben:Gibt es irgendwie einen Weg, die Ledigkeit im vergangenem Jahr nachzuweisen trotz der fehlenden Daten?
Oder spielt das überhaupt eine so große Rolle, dass meine Freundin ein Ledigkeitszeugnis nur ab dem 11. Okt. hat?
Ne eidesstattliche Versicherung von Ihr, dass sie nicht verheiratet ist, sollte da ausreichen.
Die muss sie beim für sie zuständigen staatl. Notariat abgeben (ohne die roten Siegelstempel geht da nichts).
Das dann noch ins Deutsche übersetzen lassen (von einem gleichfalls staatl. Übersetzer von wegen der obligatorischen roten Siegelstempel).
Damit wäre der Part dann erledigt.
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Re: Probleme mit chinesischen Heiratsdokumenten

Beitrag von blur »

Ihr könnt in Dänemark mit einem Touristenvisum heiraten, dann müsste sie nach der Heirat aber zurück nach China und dort Visum für die Familienzusammenführung beantragen.
Ihr könnt ihr Hongkong heiraten, aber dann folgt das gleiche Spiel, sie kann erst einreisen wenn die Botschaft ihr Visum genehmigt hat. Sie muss auf jeden Fall auch vorher den A1 Deutschtest bestehen, sonst wird das sowieso nichts.
In Dänemark heiraten und ohne Ausreise hier bleiben funktioniert nur wenn sie ein längerfristiges Visum hat, Aupair, Studium...
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Re: Probleme mit chinesischen Heiratsdokumenten

Beitrag von cmstein »

blur hat geschrieben:Sie muss auf jeden Fall auch vorher den A1 Deutschtest bestehen, sonst wird das sowieso nichts.
Wieso wird diese Fehlinformation eigentlich konsequent wiederholt?

Beim Threaderöffner verstehe ich wie so oft nicht, warum nicht einfach in Hong Kong geheiratet wird, wozu nur die beiden Reisepässe notwendig sind.
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Re: Probleme mit chinesischen Heiratsdokumenten

Beitrag von cayman »

cmstein hat geschrieben:
blur hat geschrieben:Sie muss auf jeden Fall auch vorher den A1 Deutschtest bestehen, sonst wird das sowieso nichts.
Wieso wird diese Fehlinformation eigentlich konsequent wiederholt?
seit wann und wieso ist das eine Fehlinformation?
Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
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Re: Probleme mit chinesischen Heiratsdokumenten

Beitrag von blur »

cmstein hat geschrieben:Wieso wird diese Fehlinformation eigentlich konsequent wiederholt?
Meinst du das Urteil laut dem es nicht zulässig ist den Test zu verlangen? In der Praxis ist es weiterhin so, dass es ohne den bestandenen A1 Test kein Visum gibt.
cmstein hat geschrieben:Beim Threaderöffner verstehe ich wie so oft nicht, warum nicht einfach in Hong Kong geheiratet wird, wozu nur die beiden Reisepässe notwendig sind.
Ist eine Möglichkeit, dennoch muss dann bei der Botschaft ein Visum beantragt werden was dauern kann.
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Re: Probleme mit chinesischen Heiratsdokumenten

Beitrag von ingo_001 »

blur hat geschrieben:
cmstein hat geschrieben:Wieso wird diese Fehlinformation eigentlich konsequent wiederholt?
Meinst du das Urteil laut dem es nicht zulässig ist den Test zu verlangen? In der Praxis ist es weiterhin so, dass es ohne den bestandenen A1 Test kein Visum gibt.
Das betr. Urteil bezog sich zudem explizit auf den in den NL verlangten Sprachtest, denn gegen den wurde geklagt.
Es gilt NICHT für die anderen EU-Staaten.
Da muss jeweils extra geklagt werden.
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Re: Probleme mit chinesischen Heiratsdokumenten

Beitrag von ingo_001 »

Nur wird diese Info (mangels des nicht vorhandenen Kindes) im vorliegenden Fall nicht helfen.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Probleme mit chinesischen Heiratsdokumenten

Beitrag von cmstein »

blur hat geschrieben:Meinst du das Urteil laut dem es nicht zulässig ist den Test zu verlangen? In der Praxis ist es weiterhin so, dass es ohne den bestandenen A1 Test kein Visum gibt.
Nein, ich meine die bekannten Ausnahmen, die man auf dem entsprechenden Flyer nachlesen kann:
Ausnahmen abhängig von Besonderheiten bei dem nachzugswilligen Ehegatten
Vom Sprachnachweis sind auch nachzugswillige Ehegatten befreit, die
einen erkennbar geringen Integrationsbedarf haben. Dies ist in der Regel
anzunehmen, wenn der nachzugswillige Ehegatte

o einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder eine entsprechende
Qualifikation besitzt
oder
o eine Erwerbstätigkeit ausübt, die regelmäßig einen Hochschul- oder
Fachhochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation erfordert
und
o die Annahme gerechtfertigt ist, dass sich der Ausländer ohne staatliche Hilfe
in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben der
Bundesrepublik Deutschland integrieren wird.
Die Botschaft in PEK akzeptiert die Ausnahme eigentlich immer, solange die zuständige ABH in der BRD nix dagegen hat.
JakobXu
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Re: Probleme mit chinesischen Heiratsdokumenten

Beitrag von JakobXu »

So jetzt bin ich es nochmal. Also das mit dem Hukou hat ziemlich schnell geklappt. Deswegen habe ich mich hier nicht nochmal gemeldet, jedenfalls vielen Dank erstmal. Wir sind jetzt mit allem schon viel weiter und zwar hat ihr Vater, der die entsprechenden Kontakte hat, den Vorgang beschleunigt. Wir haben uns also dazu entschieden in Deutschland zu heiraten, da meine Verlobte direkt die Aufenthaltserlaubnis bekommen kann.

Außerdem hab ich mich schon mit meinem Standesamt gesprochen wie es jetzt weitergeht und was ich alles benötige. Die Dokumente für das Visum zur Eheschließung haben wir schon fast alle zusammen. Jetzt bin ich dabei die Dokumente für die "Befreiung zu Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses" zusammenzubekommen. Dabei haben sich einige Fragen aufgetan, wo ich wieder nicht weiterkomme:

Die Wohnsitzbescheinigung muss sie ja mit einer Legalisation in der deutschen Botschaft versehen lassen. Die Wohnsitzbescheinigung ist ja im Hukou enthalten.

Muss das ganze Hukou-Buch beglaubigt werden, oder nur die entsprechende Seite?

Kann man das auch von einem Konsularamt in Deutschland beglaubigen lassen?

Gruß Jakob
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Re: Probleme mit chinesischen Heiratsdokumenten

Beitrag von JakobXu »

ach ja, mein Standesamt liegt in Baden-Württemberg.
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